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Wenn die Schule eine Honorarnote auszahlt, muss diese von jemandem stammen, der/die nicht Bundesbedienstete/r ist. Vor allem bei Kulturaktivitäten kommen Honorarnoten zur Auszahlung. Zu beachten dabei ist, dass eine e-Rechnung übermittelt wird. Als Beilage zur e-Rechnung kann die Vorlage 

"Honorarnote für Nicht-Bundesbedienstete"

verwendet werden.

Erreichbarkeit

Bildungsdirektion Salzburg

Mozartplatz 8-10
Postfach: 530
5010 Salzburg

Tel: +43-662-8083-0 
Fax: +43-662-8083-1099

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Berufsbildende Pflichtschulen

 

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