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Sämtliche Zahlungen an Bundesbedienstete dürfen nur über die Bundesbesoldung erfolgen. Die jeweilige "Honorarnote für Nicht-Bundesbedienstete" wird an die Bildungsdirektion Salzburg gesandt und darf nicht über die Schule ausbezahlt werden. Die Vergabe der Leistungen (zB. IT-System- und Sicherheitsmanagement) unterliegt den haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen (BVergG, BBG).

Wird eine Honorarnote von einer/m Bundesbediensteten eingebracht, die/der an einer anderen Bundesbehörde als der Bildungsdirektion Salzburg beschäftigt ist (PH, Universität, Bildungsdirektion eines anderen Bundeslandes), so ist die o.a. Honorarnote samt dem ausgefüllten Beiblatt "Übermittlungsblatt/ZVA" über die Stammschule/-Behörde an die bezugsauszahlende Stelle/Behörde zu leiten.

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Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
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Für höhere Schulen
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