Sämtliche Zahlungen an Bundesbedienstete dürfen nur über die Bundesbesoldung erfolgen. Die jeweilige "Honorarnote für Nicht-Bundesbedienstete" wird an die Bildungsdirektion Salzburg gesandt und darf nicht über die Schule ausbezahlt werden. Die Vergabe der Leistungen (zB. IT-System- und Sicherheitsmanagement) unterliegt den haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen (BVergG, BBG).
Wird eine Honorarnote von einer/m Bundesbediensteten eingebracht, die/der an einer anderen Bundesbehörde als der Bildungsdirektion Salzburg beschäftigt ist (PH, Universität, Bildungsdirektion eines anderen Bundeslandes), so ist die o.a. Honorarnote samt dem ausgefüllten Beiblatt "Übermittlungsblatt/ZVA" über die Stammschule/-Behörde an die bezugsauszahlende Stelle/Behörde zu leiten.