Wenn die Schule eine Honorarnote auszahlt, muss diese von jemandem stammen, der/die nicht Bundesbedienstete/r ist. Vor allem bei Kulturaktivitäten kommen Honorarnoten zur Auszahlung. Zu beachten dabei ist, dass eine e-Rechnung übermittelt wird. Als Beilage zur e-Rechnung kann die Vorlage
"Honorarnote für Nicht-Bundesbedienstete"
verwendet werden.