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Religion
Die österreichische Schule übernimmt die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Kinder und Jugendlichen nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken. Deren bestmögliche geistige, seelische und körperliche Entwicklung soll mit zeitgemäßem Unterricht gefördert werden. Sie sollen durch den Unterricht dem religiösen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sein und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschen mitwirken.
Teilnahme am Religionsunterricht
- Für alle Schülerinnen und Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören ist der Religionsunterricht ihres Bekenntnisses Pflichtgegenstand.
- Schülerinnen und Schüler, die ohne religiöses Bekenntnis sind, können den Religionsunterricht ihrer Wahl als Freigegenstand besuchen. Das Gleiche gilt für Schülerinnen und Schüler, die einer eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören.
- Die Anmeldung erfolgt in den ersten fünf Tagen zu Beginn des Schuljahres. Sie ist schriftlich bei der Schulleitung abzugeben. Bei Anmeldung zum Religionsunterricht wird in der Schulnachricht und im Jahreszeugnis Religion als Freigegenstand aufgenommen und benotet. (vgl. §2 SchOG, Art14 Abs 5a B-VG, §1 Abs1 RelUG, RS BMBWF Nr.5/2021)
Durchführungsrichtlinien zum Religions- sowie zum Ethikunterricht