Die Berufsreifeprüfung bietet Personen ohne Reifeprüfung die Möglichkeit, die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen zu erwerben. Sie berechtigt zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien oder zum Besuch eines Kollegs.
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht beispielsweise Personen mit Lehrabschluss und Abgänger/innen von mindestens dreijährigen mittleren Schulen, von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst den Fachhochschul- und Universitätszugang.
Die Berufsreifeprüfung umfasst vier Teilprüfungen auf Reifeprüfungsniveau:
Durch den Nachweis gewisser Befähigungen (verordnungsmäßig taxativ festgelegt) entfällt auf Antrag die Teilprüfung für den Fachbereich.
Zulassungsvoraussetzungen (beispielhaft angeführt)
Entweder eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung oder
- eine land- und forstwirtschaftliche Facharbeiterprüfung oder
- eine abgeschlossene, mindestens dreijährige mittlere Schule oder
- eine abgeschlossene Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege oder
- medizinisch-technischen Fachdienst
- Meisterprüfung, Befähigungsprüfung; Dienstprüfungen nach dem BDG bzw. VBG für eine Einstufung in eine bestimmte oder höhere Verwendungs- oder Entlohnungsgruppe
- erfolgreicher Abschluss des III. Jahrganges einer bb. höheren Schule oder
- der 3.Klasse einer Lehrer- und Erzieheranstalt (BAKIPÄD) gemeinsam mit einer dreijährigen beruflichen Tätigkeit
- erfolgreicher Abschluss des 4. Semesters einer bb höheren Schule f. Berufstätige oder des 4. Semesters einer Lehrer– und Erzieheranstalt für Berufstätige
Vorbereitungskurse werden von Einrichtungen der Erwachsenenbildung, u.a. WIFI, BFI und VHS angeboten.
Ansuchen um Zulassung:
Der Antrag auf Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist an der öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule einzubringen, vor deren Prüfungskommission der Prüfungskandidat die Berufsreifeprüfung abzulegen wünscht. Für das Bundesland Salzburg wurden von der Schulbehörde (Bildungsdirektion) an zwei Schulstandorten zentrale Prüfungskommissionen (Berufsreifeprüfungskommissionen) eingerichtet, sodass die Berufsreifeprüfung nur an folgenden Schulen abgelegt werden darf:
Gymnasium für Berufstätige (Abendgymnasium),
Franz-Josef-Kai 41
5020 Salzburg,
Tel.: +43 662 434575
E-Mail:
Handelsakademie II für Berufstätige (Abendakademie)
Johann-Brunauer-Straße 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 662 433137
E-Mail:
Ablegung der Prüfung, Prüfungszeugnis
Eine der vier Teilprüfungen ist zwingend vor der Prüfungskommission der öffentlichen Schule (Abendgymnasium oder Handelsakademie II - Abendakademie) abzulegen, die anderen Prüfungen können vor den Prüfungskommissionen der Einrichtungen der Erwachsenenbildung abgelegt werden.
Die letzte Teilprüfung darf nicht vor Vollendung des 19.Lebensjahres abgelegt werden. Erfolgreich abgelegte Prüfungen an anerkannten Lehrgängen der Erwachsenenbildung, sogenannte Abschlussprüfungen, sind von der Prüfungskommission der öffentlichen Schule als Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung anzuerkennen.
Nach vollständiger Ablegung aller Teilprüfungen (Anrechnung bestimmter bereits absolvierter gleichwertiger Prüfungen ist möglich) wird von der Berufsreifeprüfungskommission ein Externistenprüfungszeugnis über die erfolgreich abgelegte Berufsreifeprüfung ausgestellt.
Inwieweit mit der Berufsreifeprüfung die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium im Ausland erfüllt werden, wird vom jeweiligen Staat bzw. von der jeweiligen Universität festgelegt.
Lehre mit Matura
Für Lehrlinge ist die Berufsreifeprüfung kostenlos möglich.
In der bisherigen, offenen Form, muss zumindest eine Prüfung während des bestehenden Lehrverhältnisses abgelegt werden. Die gängigen oder speziellen Kursangebote werden über eine eigene Koordinationsstelle verrechnet.
In der integrierten Form ist die Berufsreifeprüfung in eine um ein halbes Jahr verlängerte Lehre eingebunden.