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Aufnahmsverfahren höhere Schulen
Aufnahme in die öffentlichen allgemeinbildenden höheren Schulen
Von A wie Anmeldung, über O wie Orientierung und T wie Tag der offenen Tür bis Z wie Zuweisung eines Schulplatzes… Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für öffentliche Schulen? Welche Schritte sind im Zuge eines Aufnahmsverfahrens zu tätigen? Diese Broschüre bietet eine kompakte Übersicht für alle am Aufnahmsverfahren in eine öffentliche allgemeinbildende höhere Schule Beteiligte: Schulleitungen, Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler.
Elterninformation

zum Aufnahmsverfahren für das Schuljahr 2025/26
Liebe Schülerinnen und Schüler!
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte!
Die Informations-Hotline der Bildungsdirektion Salzburg steht unter der Tel.: +43 662 8083-1060 (Fr. Geretschläger) beratend zur Verfügung.
Wurde Ihrem Kind in der ersten Anmelderunde an der Erstwunschschule kein Schulplatz vorläufig zugewiesen, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind bis spätestens 30. April 2025 (2. Anmelderunde) an einer anderen Schule mit freien Schulplätzen anzumelden.