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Term Definition

Lehrmittel

Lehrmittel sind Unterrichtssach- und -verbrauchsgüter, welche die Lehrkraft zur Umsetzung des Lehrplanes bzw. Verdeutlichung der Lehrinhalte benötigt, oder die Teil der schulischen Infrastruktur sind (Tafel, Kreide, Beamer, Kopierer, PC samt Software etc.). Diese sind ausschließlich über das Bundes(schul)budget zu finanzieren. Elterngelder sind dafür nicht zu verwenden.

Lern- und Arbeitsmittel

Lern- und Arbeitsmittel benötigen die Schülerinnen zur Erfüllung ihrer Pflichten und stehen in deren Eigentum (Hefte, Füllfeder, Zirkel, Taschenrechner, Tablet/Laptop, Werkstoffe etc.). Diese Beiträge können von Eltern eingehoben werden. Die Abwicklung der Finanzen erfolgt grundsätzlich über die durchlaufende Gebarung. Diese Gelder dürfen nicht für Lehrmittel oder Infrastruktur verwendet und müssen jährlich neu kalkuliert und transparent und centgenau abgerechnet werden. Die jeweiligen Abrechnungen sind den Eltern zur Kenntnis zu bringen (Meldung lt. Terminkalender).

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Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
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Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at

 

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