Lehrmittel sind Unterrichtssach- und -verbrauchsgüter, welche die Lehrkraft zur Umsetzung des Lehrplanes bzw. Verdeutlichung der Lehrinhalte benötigt, oder die Teil der schulischen Infrastruktur sind (Tafel, Kreide, Beamer, Kopierer, PC samt Software etc.). Diese sind ausschließlich über das Bundes(schul)budget zu finanzieren. Elterngelder sind dafür nicht zu verwenden.