Einnahmen und Ausgaben, die nicht endgültig solche des Bundes sind, wie z.B. abrechnungspflichtige Vorschüsse der Eltern für bestimmte Schulveranstaltungen und Lern- und Arbeitsmittel, müssen durchlaufend, also nicht budgetwirksam, verbucht werden. Gerade hier ist Transparenz geboten.