Gesamte Rechtsvorschrift für Schulveranstaltungsverordnung 1995, Fassung vom 12.09.2011
Schulveranstaltungen, die mit Ausgaben und Einnahmen verbunden sind, sind immer abrechnungspflichtig! Der/die LeiterIn der Schulveranstaltung hat eine Endabrechnung zu erstellen und zu unterfertigen, in der sämtliche Zahlungsvorgänge dargestellt sind. Die Schulleitung hat dies zu prüfen und zu bestätigen. Um die Kontrollmöglichkeit der Reiserechnung zu gewährleisten, ist dabei auch festzuhalten, ob und allenfalls von wem Freiplätze in Anspruch genommen wurden, da diese die Reiserechnung vermindern. Dabei ist die Aufbewahrungsfrist zu beachten und die Belege müssen in der Schule bereitliegen. Die Bildungsdirektion Salzburg hat das Informationsblatt " Schulveranstaltungen Abwicklung (144.28 KB) " herausgegeben. Wichtig dabei ist auch, dass ein Eilnachrichtenverfahren bei Bedarf erfolgen muss. Das heißt, es müssen Steuernummer und das zuständige Finanzamt bekannt sein.
Alle Schulveranstaltungen sind direkt über die durchlaufende Gebarung des Bundes abzurechnen.