Vor Zahlungen, die im Einzelfall € 7.000,00 übersteigen, wird von der Buchhaltungsagentur des Bundes eine Eilnachricht an das für den Rechnungsleger zuständige Finanzamt abgesetzt. Daraufhin teilt das Finanzamt mit, dass die Zahlung getätigt werden kann oder direkt an das Finanzamt erfolgen muss. Nach Meldung muss eine Frist von 10 Tagen abgewartet werden. Wenn nach Fristablauf kein Einspruch gegen die Zahlung vorliegt, kann die Zahlung durchgeführt werden.
Das Eilnachrichtsverfahren ist auch bei der Abwicklung von Schulveranstaltungen zu beachten.