Erwartet die Schule Einnahmen, ist dafür eine einfache Rechnungslegung notwendig. Die Rechnungen müssen die gesetzlichen Bestandteile einer Rechnung aufweisen. Selbstverständlich wird keine Umsatzsteuer angegeben. Diese offene Forderung ist unmittelbar nach ihrer Entstehung im HV-SAP einzugeben.