Vorschreibungen von Behörden, Gemeinden, etc (zB Wasser, Kanalgebühr, Vertragsvergebührungen) an Anlage-C-Gebäude sind unter "öffentlichen Abgaben" zu begleichen und belasten seit 01.01.2013 das Schulbudget.
Vorschreibungen an Anlage-A-Gebäude (BIG) werden zentral mit dem BMBWF abgerechnet.