Es ist nicht zulässig, Gebühren für die Überlassung von Bundeseigentum einzuheben. Dies gilt sowohl für Gegenstände wie Möbel, Spinde, Notebooks, aber auch für Bücher und CD.
Es ist nicht zulässig, Gebühren für die Überlassung von Bundeseigentum einzuheben. Dies gilt sowohl für Gegenstände wie Möbel, Spinde, Notebooks, aber auch für Bücher und CD.