Geliehene oder angemietete Gegenstände (Kopierer, Getränkeautomaten) oder Privatgegenstände (Bilder), die ständig im Schulbereich im Einsatz sind, müssen entsprechend inventarisiert werden.
Geliehene oder angemietete Gegenstände (Kopierer, Getränkeautomaten) oder Privatgegenstände (Bilder), die ständig im Schulbereich im Einsatz sind, müssen entsprechend inventarisiert werden.