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Jede/r SchulleiterIn ist für die ordentliche Haushaltsführung und für die ordnungsgemäße Führung des Inventarverzeichnisses (Materialverzeichnisses) verantwortlich. Zur Erfassung, Änderung und Darstellung der Sachvermögenswerte des Bundes dient das Inventarprogramm FI-AA im HV-SAP-System.

Zu inventarisieren sind alle Güter ab einem Bruttowert von € 100,-- stückmäßig und ab einem Bruttowert von € 1000,-- wertmäßig (Anlagengut).

Eine Inventur bei Vermögensbestandteilen von besonderem Wert (z.B. Laptops) und eine stichprobenartige Prüfung durch die Schulleitung sind jährlich, eine Generalinventur alle 5 Jahre durch die Generalinventurkommission durchzuführen (BVV 2013). Ebenfalls ist eine Generalinventur durchzuführen, wenn sich die/der InventarverwalterIn ändert. Die Generalinventurkommission wird jeweils vor Durchführung einer Generalinventur durch die Dienststellenleitung neu gebildet und besteht aus mindestens 2 Personen, die die Inventur durchführen, und der Dienststellenleitung selbst.

Die Generalinventur ist mittels einem Protokoll der Bildungsdirektion Salzburg zu melden.

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