Suche

Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss haben automatisch alle Bediensteten, welche das so genannte "Pendlerpauschale" in Anspruch nehmen. Der Anspruch auf Pendlerpauschale (Steuerfreibetrag) sowie Fahrtkostenzuschuss besteht nebeneinander. Die Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsstelle muss mehr als 20 km, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zumutbar ist, mehr als 2 km, betragen. Der Fahrtkostenzuschuss belastet seit 01.01.2013 nicht mehr das Sachbudget der Schule.

Remote Support

 Wenn man mal Hilfe braucht -hier geht es zum BD-Quicksupport

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.