Die Schule darf Gäste zum Essen einladen, wenn diese Einladung im Zusammenhang mit einem Projekt steht. Bundesbedienstete dürfen sich nur dann einladen lassen, wenn diese einen entsprechenden Abzug bei der Reiserechnung angeben. Kosten für Verköstigung von Bundesbediensteten im Zusammenhang einer Prüfungstätigkeit dürfen nicht seitens der Schule finanziert werden.