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Lehrer/innengesundheit LAND
Ziel der Gesundheitsförderung ist es, den Salzburger Landeslehrerinnen und Landeslehrern die Ausübung ihres so wichtigen aber auch kräftezehrenden Berufes in körperlicher und geistiger Gesundheit zu ermöglichen.
Zur Zielerreichung dienen Maßnahmen wie
- Angebote zielorientiert für die Bedürfnisse der LehrerInnen zu gestalten und anzubieten,
- die Schulen regelmäßig durch Sicherheitsfachkräfte begehen zu lassen und
- Möglichkeiten zu finden, welche die organisatorischen Abläufe in den Schulen verbessern.
Der Dienstnehmerschutz im Bundesland Salzburg, ebenso wie der Arbeitnehmerschutz in ganz Österreich, ist durch europäische Richtlinien geregelt. Auf diesen Richtlinien basiert das für die Landeslehrerinnen und Landeslehrer geltende Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes (B-BSG). Oberstes Ziel des Bedienstetenschutzes ist die menschengerechte Gestaltung des Dienstes und Dienstumfeldes und damit die Vermeidung von Dienstunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. Der Dienstgeber hat für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Bediensteten in Bezug auf alle Aspekte zu sorgen, die ihre dienstliche Tätigkeit betreffen.
Gesetzliche Grundlagen
Bundes-Bedienstetenschutzgesetz B-BSG
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz LDG 1984
Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz LDHG 2019
Kontakt:
Karin Großschädl
+43 662 8083-4105
E-Mail:
Bildungsdirektion für Salzburg
Bedienstetenschutz & LehrerInnengesundheit
Mozartplatz 8
5020 Salzburg