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Um auf die bestehenden Herausforderungen in der täglichen Arbeit der SchulleiterInnen und LehrerInnen zu reagieren bietet der Bedienstetenschutz für Landeslehrpersonen finanzielle Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Supervisionen an. In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass diese Supervisionen eine wertvolle Unterstützung für den Arbeitsalltag und die mentale Stärkung darstellen können.

Deshalb wird auf Antrag seitens der Bildungsdirektion ein Zuschuss für Leitersupervisionen in Höhe von EUR 95,- je Einheit und für Teamsupervisionen in Höhe von EUR 70,- je Einheit gewährt.

Bitte beachten Sie die geänderten Hinweise zur Honorarnote ab 01.03.2024.

In der Supervision können Lehrerinnen und Lehrer ihre professionellen Interaktionen mit Schülerinnen und Schülern, Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten und Eltern reflektieren. Die beruflichen Zusammenhänge werden dadurch transparenter, bewusster und somit veränderbar.

Erkennen von neuen Sichtweisen und der Gewinn neuer Handlungsmuster
Positives Erleben des Austausches mit dem Team
Stärkung des Selbstbewusstseins, der Rollensicherheit und Verbesserung der Kooperation im Team
Steigerung der Arbeitsmotivation
Verbesserung der Konfliktkompetenz, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit
Verbesserung im Umgang mit „ProblemschülerInnen“
Burnout Prophylaxe

Es kann für schulinterne bzw. schulübergreifende Supervision oder Supervision für spezielle Zielgruppen (SprachheillehrerInnen, BeratungslehrerInnen) angesucht werden.

Angebote für SchulleiterInnen:
Leitercoaching / Mediation: Zusätzlich zum Coachingangebot für Schulleiterinnen und Schulleiter über die Beratungsstelle zeit.raum gibt es die Möglichkeit, Unterstützung für Einzelcoachings bzw. Mediationen in Konfliktsituationen zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass eventuell anfallende Reisekosten weder für Supervisor/in noch teilnehmende Lehrpersonen/Schulleitungen abgerechnet werden können (kein Dienst(reise)antrag)!

Vorgesehene Supervisorinnen und Supervisoren müssen jedenfalls auf einer dieser Listen geführt sein:
ÖVS – Österreichische Vereinigung für Supervision: http://www.oevs.or.at
Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie: https://www.psychotherapie.at/Lebens- und Sozialberatung, Fachverband Wirtschaftskammer Österreich: https://firmen.wko.at

Die Beantragung des Zuschusses erfolgt im Vorhinein per Mail an  und hat folgende Angaben zu enthalten: 

  • Name des/der Supervisorin/Supervisors
  • Name des/der Antragstellerin/Antragstellers
  • Schule
  • Supervisionart (Einzel-, Team- oder Beratungslehrersupervision)

Nach Bestätigung der genehmigten Einheiten können Sie mit der Supervision beginnen. 


Die Abrechnung erfolgt durch die Supervisorin/den Supervisor auf elektronischem Wege an die E-Mailadresse: . Als Hilfestellung für die Rechnungslegung können die u.a. "Hinweise zur Honorarnote" an die SupervisorInnen weitergeleitet werden. 

Richtlinien Supervision

Supervisionsbericht

TeilnehmerInnenliste schwarz weiß

Hinweise zur Honorarnote

Erreichbarkeit

Bildungsdirektion Salzburg

Mozartplatz 8-10
Postfach: 530
5010 Salzburg

Tel: +43-662-8083-0 
Fax: +43-662-8083-1099

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Termine nach telefonischer Vereinbarung

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08:00 bis 12:00 Uhr

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