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Das Mutterschutzgesetz (MSchG) dient dem Schutz der Gesundheit werdender und stillender Mütter sowie dem Schutz des Kindes in der Arbeitswelt und verpflichtet Dienstgebe­rinnen und Dienstgeber, Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit an Arbeitsplätzen von werdenden und stillenden Müttern und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder das Stillen zu ermitteln und zu beurteilen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Schwangerschaft und der voraussichtliche Geburtstermin der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber fristgerecht bekanntgegeben werden.

Das Mutterschutzgesetz sieht zum Schutze der Gesundheit der werdenden Mutter und des Kindes Beschäftigungsverbote und -beschränkungen vor. Insbesondere schwangere Arbeitnehmerinnen, die Kinder und Jugendliche in Kindergärten, Schulen, Horten, Tagesbetreuungen etc. betreuen, sind besonderen Gefährdungen ausgesetzt, welche bestimmte Beschäftigungsbeschränkungen nach sich ziehen.

Für weitere Informationen darf auf die, in Zusammenarbeit mit dem AMD Salzburg erstellten Unterlagen verwiesen werden.
Diese finden Sie hier:

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