Die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen (Evaluierung) ist ein ganz wesentliches Instrument der Prävention und eine gesetzliche Verpflichtung. Die Sicherheitsfachkräfte verfügen in diesem Bereich über große Erfahrung und führen die Evaluierungen und Folgeevaluierungen an den einzelnen Schulstandorten durch.
Der Dienstgeber hat die für die Sicherheit und Gesundheit der Bediensteten bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen. Dabei sind die Grundsätze der Gefahrenverhütung anzuwenden. Insbesondere sind dabei zu berücksichtigen:
- die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte,
- die Gestaltung und der Einsatz von Arbeitsmittel,
- die Verwendung von Arbeitsstoffen,
- die Gestaltung der Arbeitsplätze,
- die Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken,
- die Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorgansiation und
- der Stand der Ausbildung und Unterweisung der Bediensteten.
In jeder Schule liegt ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SG-Dokument) auf.