Für dauernde Leistungen und Lieferungen für die Schule (Strom, Wärme, die im Rundschreiben 8/2012 erfassten Buffetbetriebe, Automaten, Kopiergeräte) ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Die Einhaltung dieser Verträge ist durch die Schulleitung zu überprüfen, die Abwicklung über den Elternverein ist nicht gestattet.