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Wer seinen Arbeitsplatz in großer Entfernung hat, der kommt in den Genuss eines Pendler-Pauschales. Das Pendler-Pauschale wird in Form eines Steuerfreibetrages gewährt. Das bedeutet, von dem angeführten Betrag zahlen Bedienstete keine Lohnsteuer. Die Berechnung erfolgt nach der Wegstrecke des öffentlichen Verkehrsmittels, unabhängig davon, ob Sie mit dem eigenen PKW oder einem öffentlichen Verkehrsmittel fahren.

Erreichbarkeit

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden in den Sommerferien
Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

+43 662 8083-0

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