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Lern- und Arbeitsmittel benötigen die Schülerinnen zur Erfüllung ihrer Pflichten und stehen in deren Eigentum (Hefte, Füllfeder, Zirkel, Taschenrechner, Tablet/Laptop, Werkstoffe etc.). Diese Beiträge können von Eltern eingehoben werden. Die Abwicklung der Finanzen erfolgt grundsätzlich über die durchlaufende Gebarung. Diese Gelder dürfen nicht für Lehrmittel oder Infrastruktur verwendet und müssen jährlich neu kalkuliert und transparent und centgenau abgerechnet werden. Die jeweiligen Abrechnungen sind den Eltern zur Kenntnis zu bringen (Meldung lt. Terminkalender).

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Für Pflichtschulen
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Für höhere Schulen
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