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IT-Betreuung für das Schul- oder Verwaltungsnetz kann von externen Firmen oder auch von Bundesbediensteten durchgeführt werden. Grundlage ist der vom BMBF ausgearbeitete "Vertrag für IT-Leistungen Hardware (AVB-IT/HW)". Auch wurde ein Vertragsmuster erstellt, dass verwendet werden kann. Die Vergabe der Leistungen unterliegt den haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen (Vergleichsangebote). Das heißt, das der Schule dafür zur Verfügung stehende Budget kann, muss aber nicht allein für diesen Zweck ausgegeben werden.

Zu beachten dabei ist, dass EDV-KustodInnen Werteinheiten-Einrechnungen für Leistungen vor Ort erhalten, diese Leistungen sich aber von denen der IT-System- und Hardwarebetreuung zu unterscheiden. Nähere Details im Schreiben der Bildungsdirektion Zl. 7357/10-AP/2013.

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