Nachdem Bundeseinrichtungen und -gegenstände grundsätzlich nicht versichert sind, wird polizeilich dokumentierter, gemeldeter und nicht verhinderbarer Einbruchsdiebstahl im Schulgebäude über das reelle Budget ausgeglichen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Bildungsdirektion Salzburg. Wenn Barmittel aus der Kassa der Dienststelle entwendet wurden, muss ebenfalls eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienstelle abgegeben werden. Die Unterlage dazu dient als Buchungsbeleg zur Ausgabenbuchung am Konto 6910.000.