Die Verpachtung von Schulbuffets wird laut geltendem Vergaberecht und laut Rundschreiben 8/2012 des bmukk abgewickelt. PächterInnen müssen sich mit den gestellten Bedingungen des bmukk bzw. BMBWF sowie der Bildungsdirektion Salzburg einverstanden erklären. Die Schule rechnet die jeweilige Pacht ab und kann diese über die zweckgebundene Gebarung vereinnahmen.