In Vergabeprozessen muss sich jede Dienststelle des Bundes an das BB-GmbH-Gesetz und an das BVergG. 2006 halten. Wenn sich eine Schule nicht daran hält, hat dies disziplinarrechtliche Konsequenzen.
In Vergabeprozessen muss sich jede Dienststelle des Bundes an das BB-GmbH-Gesetz und an das BVergG. 2006 halten. Wenn sich eine Schule nicht daran hält, hat dies disziplinarrechtliche Konsequenzen.
Wenn man mal Hilfe braucht -hier geht es zum BD-Quicksupport
Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr
Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr
Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at
Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at