In Vergabeprozessen muss sich jede Dienststelle des Bundes an das BB-GmbH-Gesetz und an das BVergG. 2006 halten. Wenn sich eine Schule nicht daran hält, hat dies disziplinarrechtliche Konsequenzen.
In Vergabeprozessen muss sich jede Dienststelle des Bundes an das BB-GmbH-Gesetz und an das BVergG. 2006 halten. Wenn sich eine Schule nicht daran hält, hat dies disziplinarrechtliche Konsequenzen.