Die Verpachtung von Schulbuffets wird laut geltendem Vergaberecht und laut RS 8-2012 Richtlinien für Schulbuffetbetriebe (187 Byte) des bmukk abgewickelt. PächterInnen müssen sich mit den gestellten Bedingungen des bmukk bzw. BMBWF sowie der Bildungsdirektion Salzburg einverstanden erklären. Die Schule rechnet die jeweilige Pacht ab und kann diese über die zweckgebundene Gebarung vereinnahmen.