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Term Definition

Vergabebericht

Wenn die Schule Mittel zur Ausstattung außerordentlicher Investitionen erhält, muss die Vergabe mit Rechnungen und einem Vergabebericht belegt werden. Erst danach werden zugesagte Mittel frei gegeben. Die Vorlage für einen Vergabebericht erhalten Sie in der Bildungsdirektion Salzburg.

Vergaberecht

In Vergabeprozessen muss sich jede Dienststelle des Bundes an das BB-GmbH-Gesetz und an das BVergG. 2006 halten. Wenn sich eine Schule nicht daran hält, hat dies disziplinarrechtliche Konsequenzen.

Vergleichsangebote

Die Vergleichbarkeit von Waren oder Dienstleistungen muss nachvollziehbar dokumentiert sein. Es ist daher wichtig, dass Angebote von verschiedenen BieterInnen dasselbe Produkt, dieselbe Leistung ausweisen. Die Angebote müssen zur gleichen Zeit ermittelt worden sein und sind in einer Liste zu dokumentieren. Auf dieser Liste soll auch die Bestbieterermittlung und die Begründung zur Vergabe vermerkt sein (Vergabebericht).

Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex

  • erläutert auf Grundlage der geltenden Rechtslage (Dienstrecht, Strafrecht, …) klar und leicht verständlich, wo potentielle Interessenkonflikte und korruptionsgefährdete Situationen liegen,
  • gibt den MitarbeiterInnen Richtlinien und Anhaltspunkte zur Bewältigung solcher Interessenkonflikte und Situationen,
  • macht Führungskräfte und Organisationsverantwortliche auf ihre spezielle Verantwortung im Bereich der Korruptionsprävention aufmerksam,
  • spricht alle MitarbeiterInnen und Führungskräfte direkt an und
  • dient darüber hinaus der Information der BürgerInnen darüber, welche Standards von öffentlich Bediensteten erwartet werden können und dadurch letztendlich auch der Stärkung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Verwaltung.

Da der Erfolg des Verhaltenskodex wesentlich davon abhängt, dass MitarbeiterInnen seinen Inhalt kennen und sich mit diesem auch identifizieren, wird er beiliegend allen Bediensteten zur Kenntnis gebracht bzw. sind diese angehalten, sich mit dem Inhalt des Erlasses vertraut zu machen. Um eine möglichst große Breitenwirkung zu erzielen, ist der Verhaltenskodex auch über die Website des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort abrufbar.

Verträge

Für dauernde Leistungen und Lieferungen für die Schule (Strom, Wärme, die im Rundschreiben 8/2012 erfassten Buffetbetriebe, Automaten, Kopiergeräte) ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Die Einhaltung dieser Verträge ist durch die Schulleitung zu überprüfen, die Abwicklung über den Elternverein ist nicht gestattet.

Remote Support

 Wenn man mal Hilfe braucht -hier geht es zum BD-Quicksupport

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at

 

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