Jede Schule hat eine UID-Nummer, mit der Beschaffungen im Ausland getätigt werden können. Bei Bestellungen (oder Rechnungsausstellung) muss diese Nummer stets angegeben werden.
Wenn aufgrund von budgettechnischen Notwendigkeiten oder Fehlern Umbuchungen nötig sind, so müssen diese im laufenden Rechnungsjahr erfolgen. Schulübergreifende Umbuchungen sind nur in der Bildungsdirektion Salzburg durchführbar.
Das Gesetz legt allgemein fest, dass für jedes Trägermaterial, welches für Aufnahmen/Überspielungen von geschützten Inhalten zum privaten Gebrauch geeignet oder bestimmt ist, die Vergütung zu entrichten ist. Näheres ist im Gesamtvertrag Leerkassettenvergütung geregelt. Schulen erhalten keine Ausnahmeregelung und müssen die Urheberrechtsabgabe in jedem Fall bezahlen.
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Parteienverkehrszeiten Montag bis Freitag:08:30 bis 12:00 Uhr
Amtsstunden Montag bis Donnerstag:08:00 bis 16:00 Uhr Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr
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