Im Rahmen der Schulraumüberlassung oder beim Anschluss von Getränkeautomaten, Kopiergeräten werden Gelder eingehoben, die vor Abschluss einer Vereinbarung kalkuliert werden müssen. Ein Kostendeckungsbeitrag muss in jedem Fall die Kosten von Energie, Wasser, andere Betriebsaufwendungen decken. Der Kostendeckungsbeitrag muss nachweislich aus der zweckgebundenen Gebarung in den Betrieb der Schule fließen. (ZB Energierechnung, Reinigung, Überprüfung von Sportgeräten…).