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Die Aufstellung von Getränkeautomaten, wenn nicht bereits vom Pächter zur Verfügung gestellt, unterliegt stets dem BB-GmbH-Gesetz (Vergleichsangebote). Die Automaten sind mindestens kostenneutral zu betreiben, weshalb die Kosten von Energie, Wasser und anderen Betriebsaufwendungen vor Abschluss eines Aufstellungsvertrags zu kalkulieren sind. Die Gelder sind zweckgebunden einzunehmen.

Erreichbarkeit

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden in den Sommerferien
Montag bis Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

+43 662 8083-0

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