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Vorauszahlungen sind nur dann erlaubt, wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung bereits erbracht wurde, die entsprechende Abrechnung allerdings noch nicht vorliegt. Beispiel – Betriebskostenzahlungen an Gemeinden bzw. Anzahlungen für Schulveranstaltungen.

Erreichbarkeit

Bildungsdirektion Salzburg

Mozartplatz 8-10
Postfach: 530
5010 Salzburg

Tel: +43-662-8083-0 
Fax: +43-662-8083-1099

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