Die freiwillige Radfahrprüfung findet auf der 4. Schulstufe statt und wird von den Schüler/innen der Volkschulen im Bundesland Salzburg nahezu flächendeckend absolviert.
Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Nach erfolgreicher Ablegung erhalten die Schüler/innen eine Radfahrbewilligung ausgehändigt, die sie berechtigt, ohne Begleitung mit dem Rad unterwegs zu sein.
Weitere Informationen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/rad_fahren/1/Seite.610420.html
Freiwillige Radfahrprüfung – Jugendrotkreuz
Übungen zur freiwilligen Radfahrprüfung:
https://www.radfahrprüfung.at/
Hinweise zur Prüfungsstrecke Salzburg-Stadt in der Verkehrswirklichkeit:
Video zur Prüfungsstrecke
Trainingsstecke
"Sicheres Köpfchen" Fahrradhelmaktion für die Absolvent/innen der freiwilligen Radfahrprüfung
Die Radfahrprüflinge erhalten einen qualitativ hochwertigen Fahrradhelm zu einem besonders günstigen Preis. Die Differenz auf den Listenpreis wird von den Aktionspartnern übernommen.
Eine Fahrradhelmaktion für die Absolvent/innen der freiwilligen Radfahrprüfung, unterstützt durch das Land Salzburg, den ÖAMTC und die AUVA, in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion Salzburg.
Neue Elternbroschüre der AUVA "Sicher mit dem Rad"
Die neu erstellte Elternbroschüre „Sicher auf dem Rad“ kann ab sofort von Volksschulen und Elternvereinen kostenlos bestellt werden. Folgende Informationen und Tipps sind in der Broschüre beschrieben:
- Grundfertigkeiten des Radfahrkönnens
- Beschaffenheit und Ausstattung eines guten Kinderrades
- Radfahrsicherheit auf öffentlichen Straßen
- Fahrradhelm richtig einstellen, damit er auch schützt
Die Broschüre kann in der gewünschten Stückzahl (Klassenstärke, alle Eltern der Schule, etc.) bestellt und bei Elternveranstaltungen, Elternsprechtagen und dergleichen an die Eltern ausgegeben werden.
Bestellmöglichkeiten:
- direkt auf über die Homepage (auva.at/schulmedien unter Verkehrspädagogik) oder
E-Mail mit Angabe der gewünschten Stückzahl sowie der Adresse der Bildungseinrichtung oder des Elternvereins an: