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In Österreich gibt es folgende Sonderschularten:

  • Allgemeine Sonderschule (für leistungsbehinderte oder lernschwache Kinder)
  • Sonderschule für körperbehinderte Kinder
  • Sonderschule für sprachgestörte Kinder
  • Sonderschule für schwerhörige Kinder
  • Sonderschule für Gehörlose (Institut für Gehörlosenbildung)
  • Sonderschule für sehbehinderte Kinder
  • Sonderschule für blinde Kinder (Blindeninstitut)
  • Sondererziehungsschule (für erziehungsschwierige Kinder)
  • Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf

SchOG, § 25, Abs. (2)

Standorte im Bundesland Salzburg

Die Sonderschulen haben in ihren verschiedenen Arten physisch oder psychisch behinderte Kinder

  • in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern,
  • ihnen nach Möglichkeit eine den Volksschulen, Mittelschulen oder Polytechnischen Schulen entsprechende Bildung zu vermitteln und
  • ihre Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten.

Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Mittelschulen geführt werden, haben die Schüler/innen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit auch zum Übertritt in mittlere oder höhere Schulen zu befähigen.
Für Schüler/innen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf werden verschiedene Sonderschularten angeboten, in denen besonders auf deren Bedürfnisse eingegangen und der Unterricht vorwiegend von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer erteilt wird.

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Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at

 

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