In Österreich gibt es folgende Sonderschularten:
- Allgemeine Sonderschule (für leistungsbehinderte oder lernschwache Kinder)
- Sonderschule für körperbehinderte Kinder
- Sonderschule für sprachgestörte Kinder
- Sonderschule für schwerhörige Kinder
- Sonderschule für Gehörlose (Institut für Gehörlosenbildung)
- Sonderschule für sehbehinderte Kinder
- Sonderschule für blinde Kinder (Blindeninstitut)
- Sondererziehungsschule (für erziehungsschwierige Kinder)
- Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
SchOG, § 25, Abs. (2)
Standorte im Bundesland Salzburg
Die Sonderschulen haben in ihren verschiedenen Arten physisch oder psychisch behinderte Kinder
- in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern,
- ihnen nach Möglichkeit eine den Volksschulen, Mittelschulen oder Polytechnischen Schulen entsprechende Bildung zu vermitteln und
- ihre Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten.
Sonderschulen, die nach dem Lehrplan der Mittelschulen geführt werden, haben die Schüler/innen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit auch zum Übertritt in mittlere oder höhere Schulen zu befähigen.
Für Schüler/innen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf werden verschiedene Sonderschularten angeboten, in denen besonders auf deren Bedürfnisse eingegangen und der Unterricht vorwiegend von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer erteilt wird.