Kinder mit SPF sind berechtigt, entweder eine geeignete Sonderschule oder Sonderschulklasse zu besuchen, oder sie erhalten die notwendigen Förderungen im Rahmen eines integrativen Unterrichts an einer Regelschule.
Der Unterricht erfolgt nach verschiedenen Lehrplänen und durch Unterrichtsformen, die für heterogene Gruppen geeignet sind.
Inklusive Beschulung bedeutet, dass es einen gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Sonderpädagogischen Förderbedarf gibt.
Bei Bedarf kann pflegerische Unterstützung beantragt werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit Autismus, Sinnes- und Köperbehinderungen gibt es an Höheren Schulen gesonderte Unterstützungsmaßnahmen.