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Wissenschaftliche Untersuchungen
Vorgehensweise bei wisschenschaftlichen Untersuchungen
Veröffentlichung Art 20.Abs 5 B-VG
Durch die Bildungsdirektion Salzburg wurden folgende Gutachten in Auftrag gegeben und werden nach Art. 20 Abs 5 B-VG („Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe haben Studien, Gutachten und Umfragen, die sie in Auftrag gegeben haben, samt deren Kosten in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise zu veröffentlichen, solange und soweit deren Geheimhaltung nicht gemäß Abs. 3 geboten ist“ veröffentlicht.