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Schulärztinnen und Schulärzte nehmen einen hohen Stellenwert in der Gesundheitsbildung unserer Kinder und Jugendlichen ein. Sie ermöglichen einen niederschwelligen Zugang zur medizinischen Beratung, greifen relevante und aktuelle  Gesundheitsthemen auf und haben eine große Bedeutung in der Präventionsarbeit. Schulärztinnen und Schulärzte sind sich ihrer großen Verantwortung bewusst. Sie unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht!

Gemäß §66 SCHuG hat sich jede Schülerin und jeder Schüler einmal im Schuljahr einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Die Untersuchung ist von der Schulärztin / dem Schularzt selbst und direkt an der Schule durchzuführen. Eine wie auch immer davon abweichende Vorgehensweise (z.B. durch eine schulfremde Person wie den Allgemeinmediziner oder Kinderarzt) ist – auch aus datenschutzrechtlichen Gründen – nicht vorgesehen.

Selbstverständlich ist es möglich, dass die Erziehungsberechtigten, nach vorheriger Terminabsprache, ihre Kinder zur schulärztlichen Untersuchung begleiten. Das kann insbesondere bei jüngeren Kindern und erstmaliger Untersuchung für die Qualität der Untersuchung sogar hilfreich sein.

  • Schulärztliche Untersuchung aller Schülerinnen/Schüler in jedem Schuljahr zur Feststellung der körperlichen und geistigen Entwicklung und Reife, Vorbeugung von Störungen der Entwicklung und deren Erfassung zur Veranlassung entsprechender Maßnahmen.
  • Schulärztliche Mitteilung an die Schülerinnen/Schüler bzw. an die Erziehungsberechtigten (bei Kindern unter 14 Jahren) über allfällige gesundheitliche Mängel und/oder Defizite in der Entwicklung mit der Empfehlung weiterer Maßnahmen.
  • Schulärztliche Überwachung und Begleitung von Schülerinnen/Schülern mit gesundheitlichen Problemen, chronischen Erkrankungen.
  • Schulärztliche Begutachtung von Schülerinnen/Schülern über die Teilnahme am Unterricht, wie z.B. Bewegung und Sport, sowie über die Teilnahme an Schulveranstaltungen.
  • Schulärztliche Untersuchung nach § 13 Suchtgiftmittelgesetz.
  • Schulärztliche Beratung von Schülerinnen/Schülern, Eltern und Lehrkörper in allen Fragen der Schulgesundheitspflege wie z.B.
    • Gesunder Lebensstil ( Ernährung, Bewegung )
    • Chronische Erkrankungen ( Asthma bronchiale, Allergie, Epilepsie, Diabetes mellitus, Essstörungen )
    • Sexualität und Verhütung
    • Alkohol, Rauchen, Drogen etc.
    • Impfungen
    • Vorbeugung und Bewältigung von Epidemien ( Grippewelle…)
    • Ärztliche Begleitung in Krisen
  • Schulärztliche Teilnahme an Konferenzen, Schulgemeinschaftsausschusssitzungen, Schulforen als kompetente Experten in gesundheitsrelevanten Anliegen.
  • Schulärztliche Mitsprache bei Gestaltung des Schulalltags, der Schulausstattung.
    ( z.B. gesundes Schulbuffet, Schulhygiene, Schulmöbel…)
  • Schulärztliche Sprechstunde für Eltern und Teilnahme an Elternsprechtagen.

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