Suche

Schulen können Sponsoringvereinbarungen mit Unternehmen eingehen. Dabei ist besonders auf vergaberechtliche Bestimmungen zu achten. Verträge mit Unternehmen, bei denen Beschaffungen durchgeführt werden sollen, können nicht eingegangen werden, denn beim Einkauf unterliegen Bundesschulen immer dem BBG-Gesetz. Sollten Schulen Leistungen an Unternehmen vergeben wollen, von denen letztlich die Schule profitiert (Automaten aufstellen) müssen in jedem Fall Vergleichsangebote eingeholt werden. Unbedingt zu beachten sind die Erlässe "Kommerzielle Werbung an Schulen - Verbot aggressiver Geschäftspraktiken" und "Unzulässigkeit von parteipolitischer Werbung an Schulen".

Bei der Beschaffung mittels Sponsorengeld ist folgende Vorgangsweise bei offenen Rechnungen einzuhalten:

  1. Buchung vom Sponsorkonto auf die zweckgebundene Gebarung des Bundeskontos,
  2. verrechnen über zweckgebundene Gebarung,
  3. aufbewahren des Zahlungsaktes samt Vergabeunterlagen wie üblich.

Remote Support

 Wenn man mal Hilfe braucht -hier geht es zum BD-Quicksupport

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakt

Für Pflichtschulen
office.aps@bildung-sbg.gv.at
office.bps@bildung-sbg.gv.at

Für höhere Schulen
office@bildung-sbg.gv.at

 

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.