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Die Neubeschaffung von Schulmöbeln ist grundsätzlich über den BBG-E-Shop abzuwickeln. Sollten andere Möbel benötigt werden, dann sind diese auszuschreiben. Zur Ausschreibung müssen die "Allgemein technischen Bestimmungen zur Ausführung von Schulmöbeln" in der geltenden Fassung beigelegt und die entsprechende Qualitätsprüfung durchgeführt werden.

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Für Pflichtschulen
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Für höhere Schulen
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