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Term Definition

ID Austria

Die ID Austria ist ab 01.03.2025 Voraussetzung für den Zugriff auf die Anwendung Sokrates. Auch SARI-Bestätigungen über das Portal Austria sind nur mehr mit gültiger ID Austria möglich. Alle Informationen und Support-Hotlines dazu sind unter www.bmbwf.gv.at/ida zu finden. 

Als Alternative zur Smartphone-App kann ein FIDO2-Token verwendet werden. Dieser wird vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt (Bestellung über die Schule). Er ist über die BBG zu beschaffen (Stückpreis derzeit € 25,--). Sollte ein entsprechend großer Bedarf an Token notwendig sein und eine übermäßige Belastung des Schulbudgets darstellen, kann um Budgetauftockung angesucht werden.

Eine Inventarisierung ist aufgrund des geringen Ankaufspreises nicht vorgesehen. Es wird jedoch empfohlen, die Ausgabe - analog zu Schlüsseln und Zugangschips - zu dokumentieren (Liste, Unterschrift). Bei der Ausgabe eines Tokens darf auch eine Kaution eingehoben werden.

Instandhaltungsmaßnahmen

Ausbesserungsarbeiten, Wartungen und sonstige Instandhaltungen werden aus dem Schulbudget finanziert (Konten 61xx – Gebäude, Grund, Boden, Maschinen, ADV). Instandsetzungsarbeiten größeren Ausmaßes werden bei der Bildungsdirektion Salzburg beantragt (Instandhaltungsantrag) bzw. über den/die LiegenschaftseigentümerIn abgewickelt.

Inventarisierung

Jede/r SchulleiterIn ist für die ordentliche Haushaltsführung und für die ordnungsgemäße Führung des Inventarverzeichnisses (Materialverzeichnisses) verantwortlich. Zur Erfassung, Änderung und Darstellung der Sachvermögenswerte des Bundes dient das Inventarprogramm FI-AA im HV-SAP-System.

Zu inventarisieren sind alle Güter ab einem Bruttowert von € 100,-- stückmäßig und ab einem Bruttowert von € 1000,-- wertmäßig (Anlagengut).

Eine Inventur bei Vermögensbestandteilen von besonderem Wert (z.B. Laptops) und eine stichprobenartige Prüfung durch die Schulleitung sind jährlich, eine Generalinventur alle 5 Jahre durch die Generalinventurkommission durchzuführen (BVV 2013). Ebenfalls ist eine Generalinventur durchzuführen, wenn sich die/der InventarverwalterIn ändert. Die Generalinventurkommission wird jeweils vor Durchführung einer Generalinventur durch die Dienststellenleitung neu gebildet und besteht aus mindestens 2 Personen, die die Inventur durchführen, und der Dienststellenleitung selbst.

Die Generalinventur ist mittels einem Protokoll der Bildungsdirektion Salzburg zu melden.

IT-Betreuung

IT-Betreuung für das Schul- oder Verwaltungsnetz kann von externen Firmen oder auch von Bundesbediensteten durchgeführt werden. Grundlage ist der vom BMBF ausgearbeitete "Vertrag für IT-Leistungen Hardware (AVB-IT/HW)". Auch wurde ein Vertragsmuster erstellt, dass verwendet werden kann. Die Vergabe der Leistungen unterliegt den haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen (Vergleichsangebote). Das heißt, das der Schule dafür zur Verfügung stehende Budget kann, muss aber nicht allein für diesen Zweck ausgegeben werden.

Zu beachten dabei ist, dass EDV-KustodInnen Werteinheiten-Einrechnungen für Leistungen vor Ort erhalten, diese Leistungen sich aber von denen der IT-System- und Hardwarebetreuung zu unterscheiden. Nähere Details im Schreiben der Bildungsdirektion Zl. 7357/10-AP/2013.

Parteienverkehr

Parteienverkehrszeiten
Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr

Amtsstunden
Montag bis Donnerstag:
08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 12:00 Uhr

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