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Barzahlungsverkehr darf nur im unbedingt notwendigen Ausmaß und in dringenden Fällen erfolgen. Der Bargeldbestand, der so niedrig wie möglich und nie höher als € 3.000,-- zu sein hat, ist mindestens einmal jährlich und protokolliert von der Schulleitung zu prüfen.

Barein-/ und -auszahlungsblöcke sind verrechnungspflichtig. Hier ist ein Bestandsverzeichnis zu führen. Neue Blöcke können im Budgetreferat der Bildungsdirektion angefordert werden.
Auch wird auf die Bestimmungen betreffend Abwicklung von Zahlstellen (Aushang einer Unterschriftenprobe der Zeichnungsberechtigten) und Schlüsselverzeichnis hingewiesen.

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