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Reinigungs- und Schulwartepersonal benötigt regelmäßig besondere Arbeitskleidung (Sicherheitsschuhe, Arbeitsmantel). Laut PSA-Verordnung im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist Schutzbekleidung seitens der Schule alle 2 Jahre bereitzustellen. Für die Bereitstellung einer Arbeitskleidung darf von den Bediensteten kein Selbstbehalt eingenommen werden.

Erreichbarkeit

Bildungsdirektion Salzburg

Mozartplatz 8-10
Postfach: 530
5010 Salzburg

Tel: +43-662-8083-0 
Fax: +43-662-8083-1099

Allgemein

Berufsbildende Pflichtschulen

 

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