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Die Ausbildungspflicht betrifft alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauernd (zumindest 6 Monate/1 Semester) in Österreich aufhalten.

Das Ausbildungspflichtgesetz gilt erstmals für alle Jugendlichen, die die Schulpflicht im Juli 2017 beendet haben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMBWF.

Broschüre AusBildung bis 18 für alle! (1 Byte)

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