Die Ausbildungspflicht betrifft alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauernd (zumindest 6 Monate/1 Semester) in Österreich aufhalten.
Das Ausbildungspflichtgesetz gilt erstmals für alle Jugendlichen, die die Schulpflicht im Juli 2017 beendet haben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BMBWF.