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Die mit dem Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Schulstufe oder einer Schulart sowie die mit der erfolgreichen Ablegung einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung, Diplomprüfung oder Abschlussprüfung verbundenen Berechtigungen können auch ohne vorhergegangenen Schulbesuch durch die erfolgreiche Ablegung einer entsprechenden Externistenprüfung erworben werden. Auch der Nachweis des zureichenden Erfolges des häuslichen Unterrichts ist in Form einer Externistenprüfung über einzelne bzw. die betreffende Schulstufe abzulegen. Ferner kann durch die Ablegung einer Externistenprüfung der Nachweis der Beherrschung des Lehrstoffes eines bestimmten Unterrichtsgegenstandes in einer bestimmten Schulstufe oder Schulart erbracht werden. Dabei bleiben die Art der Prüfungsvorbereitung (Kurse, Abendschule oder Selbststudium) und auch die Wahl der Prüfungstermine dem Prüfling selbst überlassen.
Die Prüfung wird vor einer Kommission abgelegt. Für die Zulassung zur Ablegung einer Externistenprüfung ist die Vorsitzende/der Vorsitzende der betreffenden Prüfungskommission zuständig.

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