Im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtschulen sind mit dem Schuljahr 2021/22 für die Volksschulen und Mittelschulen neue überschulische Externistenprüfungskommissionen per Verordnung festgelegt:
Bereich Volksschulen und Mittelschulen sowie Allgemeine Sonderschulen:
- in jedem politischen Bezirk ist für jede/n Schüler*in, die/der einem Schulsprengel für eine Volksschule oder Mittelschule angehört, eine Prüfungsschule eindeutig zugeordnet.
- im Bereich der allgemeinen Sonderschulen gibt es je Bildungsregion 1 Prüfungskommission.
- Sie finden die Verordnung unter der Rubrik Verordnungen mit dem Link: Bildungsdirektion Salzburg: Verordnung der Bildungsdirektion Salzburg vom 26.01.2022, mit der im Bundesland Salzburg an bestimmten Volksschulen, Mittelschulen und Allgemeinen Sonderschulen für einen größeren örtlichen Bereich Prüfungskommissionen für Externistenprüfungen (zentrale Ex (bildung-sbg.gv.at)
Bereich Polytechnische Schulen:
Polytechnische Schule St. Johann/Pongau für das Bundesland Salzburg
Antrag auf Zulassung zur Externistenprüfung:
Die Zulassung zur Externistenprüfung ist an der Schule schriftlich bis zum 1. April anzusuchen. Das Ansuchen muss enthalten:
- die Art der Externistenprüfung
- die Angabe der Schulart
- den in Betracht kommenden Lehrplan
- die gewählten Prüfungsgebiete
- das gewählte Differenzierungsniveau
Sie finden die Vorlagen zum Antrag auf Zulassung unter "Formulare".
Gleichzeitig sind für den Kandidaten/die Kandidatin vorzulegen:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Ein allfälliges Ansuchen um Befreiung von Prüfungsgebieten
- Die der Externistenprüfung vorausgehende letzte Schulnachricht bzw. das letzte Zeugnis
- Der Zahlungsbeleg für Gebühren für das Externistenprüfungszeugnis
Die Bildungsdirektion für Salzburg hat angeordnet, dass alle Prüfungen im Juni (frühestens am 1. Juni) stattfinden müssen. Nachdem die Bearbeitung des Ansuchens um Zulassung auch einige Werktage in Anspruch nehmen kann, ist es ratsam so schnell als möglich anzusuchen. Extratermine können nicht angeboten werden.
Gebührenpflicht
Für das Externistenprüfungszeugnis ist gemäß § 14 Tarifpost 14 Abs. 2 Z. 4 letzter Halbsatz des Gebührengesetzes, BGBl. Nr. 267/1957 idgF, eine Gebühr von € 14,30 zu entrichten;
Die Gebühr ist durch Einzahlung mit Erlagschein oder Überweisungsauftrag auf das Postscheckkonto-Konto der Bildungsdirektion Salzburg, IBAN AT680100000005400007, zu entrichten.