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Anwendungen für Schulen
Terminkalender BTS
Der neue Terminkalender für Mittlere und Höhere Schulen sowie Berufsschulen

Service
Die Servicestellen der Bildungsdirektion Salzburg stehen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern für Informationen und Hilfestellungen in folgenden Bereichen zur Verfügung:
Migrationsbeauftragte
Myroslava Mashkarynets, BEd
+43 662 8083-1063
Wir bieten Beratung und Serviceleistungen für Kinder und ihren Familien mit anderer Erstsprache als Deutsch in Schulen im Bereich der Bildungsdirektion Salzburg und stellen Hilfeleistungen im Management von schulischen Problemen, die im Zusammenhang mit Integration an Schulen entstehen:
- Vermittlung zwischen Schülern/Eltern/Lehrern/Behörden/Vereinen
- Individuelle Beratung und Hilfeleistung bei Fragen der Schullaufbahn
- Zusammenarbeit mit Institutionen, Vereinen, Behörden, die sich mit Integration beschäftigen
Ausgenommen sind Anfragen hinsichtlich des Bereiches der Allgemeinbildenden Pflichtschulen in Salzburg-Stadt – die Zuständigkeit liegt beim Magistrat Salzburg
Weitere Informationen:
Bundesministerium: http://www.schule-mehrsprachig.at/index.php?id=283
Wissenschaftliche Untersuchungen
Vorgehensweise:
- Ausfüllen des Ansuchens
Ansuchen um Genehmigung zur Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen (147.43 KB) - Dem Ansuchen um Durchführung einer wissenschaftlichen Untersuchung sind beizufügen:
- Bestätigung der Pädagogischen Hochschule bzw. der Universität, aus der sich die Notwendigkeit und der Umfang der erbetenen Untersuchung ergibt (dieses Dokument ist mit Unterschrift des Betreuungslehrers und amtlichen Stempel vorzulegen).
- Der Fragebogen, wie er den Schüler/Innen vorgelegt werden soll (dieser wird von den Pädagog/Innen auf die pädagogische Zulässigkeit untersucht).
Erfolgt die Untersuchung auf andere Art als durch eine Befragung mittels Fragebogen, so ist die Vorgehensweise zu beschreiben und der Bildungsdirektion vorzulegen.
- Nach Einreichen sämtlicher Unterlagen wird sich die Bildungsdirektion mit Ihnen in Verbindung setzen und die Untersuchung genehmigen oder ablehnen.
- Zum näheren Verständnis über die Durchführung ist der Grundsatzerlass durchzulesen.
- Nach Beendigung der Arbeit ist der Bildungsdirektion Salzburg ein Exemplar der Untersuchung/wissenschaftlichen Arbeit zu übermitteln (Aufnahme in die „Sammlung der wissenschaftlichen Untersuchungen“).
Kontakt
Erhard Wieser
Mozartplatz 10, II. Stock, Zimmer 212
5020 Salzburg
Tel.: +43 662 8083 1002
E-Mail:
Weitere Themenbereiche
Formulare
Allgemeines Anbringen (elektronisches Formular gemäß § 1a E-GovG)
Mit diesem Formular können Sie ihr Anliegen auf elektronischem Wege einbringen. Außerdem steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, Dokumente und Anhänge an die Bildungsdirektion für Salzburg zu übermitteln.
Allgemeines Anbringen (eFormular)
Zum Öffnen/Ausfüllen der Formulare benötigen Sie:
Adobe Acrobat Reader, Microsoft Edge oder Firefox
Lehrer/innengesundheit LAND
Ziel der Gesundheitsförderung ist es, den Salzburger Landeslehrerinnen und Landeslehrern die Ausübung ihres so wichtigen aber auch kräftezehrenden Berufes in körperlicher und geistiger Gesundheit zu ermöglichen.
Zur Zielerreichung dienen Maßnahmen wie
- Angebote zielorientiert für die Bedürfnisse der LehrerInnen zu gestalten und anzubieten,
- die Schulen regelmäßig durch Sicherheitsfachkräfte begehen zu lassen und
- Möglichkeiten zu finden, welche die organisatorischen Abläufe in den Schulen verbessern.
Der Dienstnehmerschutz im Bundesland Salzburg, ebenso wie der Arbeitnehmerschutz in ganz Österreich, ist durch europäische Richtlinien geregelt. Auf diesen Richtlinien basiert das für die Landeslehrerinnen und Landeslehrer geltende Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes (B-BSG). Oberstes Ziel des Bedienstetenschutzes ist die menschengerechte Gestaltung des Dienstes und Dienstumfeldes und damit die Vermeidung von Dienstunfällen und berufsbedingten Erkrankungen. Der Dienstgeber hat für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Bediensteten in Bezug auf alle Aspekte zu sorgen, die ihre dienstliche Tätigkeit betreffen.
Gesetzliche Grundlagen
Bundes-Bedienstetenschutzgesetz B-BSG
Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz LDG 1984
Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz LDHG 2019
Kontakt:
Karin Großschädl
+43 662 8083-4105
E-Mail:
Bildungsdirektion für Salzburg
Bedienstetenschutz & LehrerInnengesundheit
Mozartplatz 8
5020 Salzburg
Ukraine
Kontakt in der Bildungsdirektion
Контакт Директорату/відділу освіти
Leitung:
Mag. Lucia Eder, MIM MBA
Tel.: +43 662 8083-1054
E-Mail:
Управління:
Mag. Lucia Eder, MIM MBA
Телефон: +43 662 8083-1054
Assistenz bis Schuljahresende 2022/2023:
Myroslava Mashkarynets, BEd
Tel.: +43 662 8083-1063
E-Mail:
Bürozeiten:
Montag - Dienstag 09.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr
Асистентка - до кінця навчального року 2022/2023:
Myroslava Mashkarynets, BEd
Телефон: +43 662 8083-1063
Робочий час:
Понеділок та Вівторок 09.00 - 15.00
Середа 09.00 - 12.00
Im Schuljahr 2023/24 gilt für alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter von 6-15 Jahre die uneingeschränkte Allgemeine Schulpflicht (oesterreich.gv.at)
У 2023/24 навчальному році всі діти та підлітки шкільного віку 6-15 років зобов`язані приймати участь у навчальному процесі Австрії та бути присутніми в навчальних закладах Allgemeine Schulpflicht (oesterreich.gv.at)
Schüleraufnahme
Hier finden Sie LINKS und Informationen für die Erfassung der Daten von Schülerinnen und Schülern zur Aufnahme an Schulen.
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